TÜV SÜD Auto Partner Dirk Barfs

Herzlich Willkommen auf den Seiten des Kfz-Sachverständigenbüros Dirk Barfs GmbH. Seit über 20 Jahren sind Dirk Barfs und sein Team Ihr kompetenter Partner im Märkischen Kreis und Umgebung.

Unser versicherungsunabhängiges Büro erstellt neutral und kompetent Gutachten rund um das Kraftfahrzeug. Unter anderem sind wir in den Bereichen Haftpflichtschaden, Beweissicherung, Bewertung von historischen Fahrzeugen, Motor- und Getriebeschaden, Lackschaden sowie Unfallanalytik und Unfallrekonstruktion tätig. Wir erstellen Schadengutachten für sämtliche Fahrzeugtypen, wie PKW, LKW, Caravan, Wohnmobil, Traktor, Aufsitzrasenmäher und Kutsche.

Wir führen alle amtlichen Leistungen im Namen und auf Rechnung der TÜV SÜD Auto Partner GmbH aus.

Anfahrt & Kontakt

Kfz-Sachverständigenbüro Dirk Barfs GmbH

Nelkenweg 3
58675 Hemer

Telefon +49 237 212 000
Telefax +49 237 275 883
E-Mail barfs@dirk-barfs.de

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Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

Prüfstelle Menden

Bräukerweg 4
58708 Menden

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Donnerstag: 08:00 – 17:00Uhr
Freitag: 08:00 – 18:00Uhr
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr nach Voranmeldung

Prüfstützpunkt Iserlohn

Baarstraße 125-127
58636 Iserlohn

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Unsere Leistungen

Hauptuntersuchungen (inkl. AU) gem. §29 StVZO 

Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund gerne als „TÜV“ bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind. Im Rahmen der HU wird die Verkehrstüchtigkeit- sowie Sicherheit genauestens unter die Lupe genommen, Grundlage hierfür ist der § 29 der StVZO. 

Fahrzeuge mit eigenem amtlichem Kennzeichen dürfen somit nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Für privat genutzte Pkw und Krafträder ist die HU alle 2 Jahre vorgeschrieben. Lkw und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur HU.

Für die Hauptuntersuchung gibt es seit 01.12.1999 keine Fristverlängerung mehr. Wer überzieht, muss Strafe bezahlen, wenn er von der Polizei erwischt wird. (Auszug aus dem Bußgeldkatalog) Das passiert Ihnen nicht, wenn Sie das Fälligkeitsdatum für die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs kennen. So zeigt Ihnen die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen den Termin für die nächste Hauptuntersuchung.

Mehr dazu auf der Website des TÜV SÜD.

hu1_klein.jpeg HU-Plaketten

Änderungsabnahmen gem. § 19 Abs. 3 StVZO

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure von TÜV SÜD die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung (sog. „Eintragung”). Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder und/oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).

Bei Vorlage eines Teilegutachtens ist immer eine Änderungsabnahme erforderlich. Darüber hinaus können bestimmte Änderungen bereits in der nationalen (ABE) oder internationalen Genehmigung (EG-Typgenehmigung) für das jeweilige Fahrzeug genehmigt sein. Dazu ist ein vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) beglaubigter Auszug aus der Fahrzeug-ABE oder der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs vorzulegen. Ob nach erfolgter Änderungsabnahme eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist, geht aus der Bescheinigung hervor, die wir Ihnen nach positiver Begutachtung aushändigen.

7-tuv-sud-service-center-eichstatter-strasse.jpeg Änderungsabnahmen

Oldtimerbegutachtungen gem. § 23 StVZO

Nach §2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet. Das Fahrzeug soll auch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Um ein Fahrzeug, das den oben genannten Anforderungen entspricht, als Oldtimer zuzulassen, bedarf es eines „Gutachtens für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer“ nach § 23 StVZO. Die Prüfingenieure / Oldtimerexperten von TÜV SÜD bieten diese Oldtimer-Gutachten zur Erlangung eines H-Kennzeichens seit März 2007 direkt den Liebhabern historischer Fahrzeuge an.

Weitere Informationen können Sie unter www.tuev-sued.de/oldtimer erhalten.

oldtimergutachten_1_klein.jpeg Oldtimerbegutachtungen

Schadengutachten

Jährlich passieren rund 4 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Glücklicherweise bleibt es meistens bei einem „Blechschaden“. Ärgerlich ist es allerdings immer, wenn Sie selbst betroffen sind, auch wenn die Schuld nicht Ihre ist. Schnellstens müssen Sie den Schaden durch einen neutralen Gutachter feststellen um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Viele Fragen stellen sich in so einem Fall. 

Wie hoch werden die entstehenden Reparaturkosten?
Wie hoch ist die Wertminderung?
Handelt es sich gar um einen Totalschaden? 

Fragen, die durch den Gutachter beantwortet werden können. Jahrelange Erfahrungen unserer exzellenten Experten bieten Ihnen eine kompetente Beratung für die Erstellung eines Schadensgutachtens. Jedem Geschädigten steht das Recht der Hinzuziehung eines Sachverständigen seiner Wahl zu. Auch wenn dies von den regulierenden Versicherungen oft bestritten wird, sind die Kosten für den Sachverständigen – sofern kein Bagatellschaden vorliegt – Bestandteil des Schadens und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.

Weitere Informationen können Sie unter www.tuev-sued.de/schadengutachten erhalten.

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Fahrzeugbewertungen

Bei Veräußerung oder Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs führen die unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten oft zu unnötigen Differenzen. Die Lösung des Problems liegt in einer neutralen, objektiven Bewertung durch die Experten von TÜV SÜD.

schadenmanagement_1_klein.jpeg Fahrzeugbewertungen

Unfallrekonstruktion

Bei vielen Unfallgeschehen mit mehr als einem Unfallbeteiligten gibt es unterschiedliche und z.T. widersprüchliche Aussagen zum Unfallhergang. Auch Zeugenaussagen zum Unfallhergang, sofern überhaupt vorhanden, widersprechen sich oft. Hier ist Sachverstand gefordert. Anhand des Spurenbildes auf der Fahrbahn und an den unfallbeteiligten Fahrzeugen und Personen lassen sich auch mit Hilfe modernster Rekonstruktionsprogramme die meisten Unfälle analysieren. Dabei lässt sich auch die Frage nach den Geschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge regelmäßig hinreichend genau bestimmen. Die Frage der tatsächlichen und erforderlichen Reaktion lässt sich in den meisten Fällen in engen Grenzen beantworten. Zum Thema Unfallrekonstruktion gehört auch die Beantwortung der Frage zu der Unfallursächlichkeit geltend gemachter Schäden aus einem bestimmten Unfallereignis. Bei der Gegenüberstellung der beteiligten Fahrzeuge und Gegenstände lassen sich auch neue und alte Schäden weitestgehend voneinander abgrenzen.

schadengutachten_2_klein.jpg Unfallrekonstruktion

Wertgutachten für Old- und Youngtimer

Wenn ein Oldtimer den Eigentümer wechselt, gehört das Feilschen um den Preis dazu. Da ist es gut, wenn es eine neutrale Verhandlungsbasis gibt. Diese liefert das TÜV SÜD Wertgutachten.
Die Experten von TÜV SÜD untersuchen Gesamtzustand, technische Fitness, Optik und Ausstattung des Fahrzeugs - und stellen je nach Qualität den Marktwert nach regionalen Gegebenheiten fest. Sie als Kunde erhalten einen individuellen Bericht, der wesentlich mehr aussagt als eine pauschale Preisliste. Und natürlich deutlich anerkannter ist, als eigene Vorstellungen.

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